Der ganze Bereich des Arbeitsrechts fängt nicht erst mit der Kündigung an. Viele spätere Streitigkeiten ließen sich vermeiden, wenn klare Regelungen im Arbeitsvertrag enthalten wären. Die arbeitsrechtliche Beratung beginnt also sinnvollerweise bereits vor der Aufnahme einer Tätigkeit, erfordert auch Modifikationen während des Arbeitsverhältnisses und verlangt auch rechtliches und taktisches Geschick, wenn man sich trennt.

Nicht selten steht am Ende mit oder ohne Kündigung eine einvernehmliche Regelung, die schlussendlich meistens im beiderseitigen Interesse ist. Diese Grundsätze gelten sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer. Frühzeitige Beratung ist deshalb vielfach der erste Schritt zur Sicherung der jeweiligen Interessen und zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen.

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