Nebenkostenabrechnung, Kündigung und Mängel sind sicher die klassischen Themen, wenn man sich in diesem Rechtsgebiet bewegt. Während im sogenannten privaten Recht vielfach die Mieterschutzvorschriften des BGB gelten, kann sich der gewerbliche Pächter in der Regel nicht hierauf berufen. Gleichwohl ist sicher auch unzutreffend, dass der Vermieter oder Verpächter dann nicht einfach alles bestimmen kann. Entscheidend ist aber zunächst, was im Vertrag steht und wie er auszulegen ist. Erst dann kommen die ergänzenden gesetzlichen Regelungen.
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