Die zivilrechtlichen Schwerpunkte rund um das Kfz liegen naturgemäß beim Kauf, bei Fragen von Gewährleistung und Reparaturen sowie in der Bearbeitung von Verkehrsunfällen. Oft kommt es nach dem Kauf eines neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeuges zum Streit wegen versteckten oder später auftretenden Mängeln. Bei Reparaturen, die nun einmal notwendig werden, kann vielfach nur ein Sachverständiger die technischen Fragen kompetent beurteilen, die schlussendlich die Verantwortlichkeiten klären und über Erfolg oder Misserfolg einer Auseinandersetzung entscheiden.

Ein Verkehrsunfall schließlich ist immer mit Ärger verbunden, sei es in der Auseinandersetzung mit dem Gegner oder diversen Versicherungen. Kommt bei einem Unfall auch noch jemand körperlich zu Schaden, stehen zusätzlich Fragen des Schmerzensgeldes im Raum. Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls kann schnell und einfach reguliert werden, kann sich aber auch hinziehen, vor allem dann, wenn neben den zivilrechtlichen Fragestellungen auch Fragen des Strafrechts erörtert werden müssen.

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